Wichtiges zum Thema "Angeln"
Aus dem Jedermannsrecht.....zum Thema "Angeln"
Mit der Angelrute oder Handleine darf man im Meer vom Boot oder Land aus das ganze Jahr über Salzwasserfische frei angeln; auch die staatliche Fischereiabgabe ist
dafür nicht notwendig.
Das Angeln auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling im Meer ist vom Land aus ganzjährig frei. Jedoch in den Schonzeiten der Flüsse nicht näher als 100 m von der
Flussmündung erlaubt. Für das Angeln auf Lachs, Meerforelle und Meeressaibling in Binnengewässern muss eine staatliche Fischereiabgabe und in der Regel zusätzlich eine Angelerlaubniskarte gelöst
werden. Das Angeln auf Suesswasserfische ist für Personen unter 16. Jahren in der Zeit vom 1.1. bis 20.8. Frei. Davon ausgenommen sind jedoch Gewässer mit Lachs, Meeresforelle und Meersaibling,
der Fang von Edelkrebs und das Angeln in künstlich angelegten Gewässern. Auch andere Gewässer können von dieser Regelung ausgenommen sein. Darauf muss jedoch anhand von Schildern hingewiesen
sein. In jedem Fall sollte man sich mit den örtlichen Bestimmungen vertraut machen.
Bei Angeln in der freien Natur sollte man...
- einen Nachweis mitführen, dass man unter 16. Jahre alt ist
- keine lebenden Fische als Köder verwenden
- keine Fische in andere Gewässer ueberfuehren
- nur bereits wieder getrocknetes Angelgerät, Gummistiefel o. ä. an einem Gewässer
Benutzen um die Ueberfuehrung von Kleinlebewesen und Krankheitserregern zu vermeiden
- Angelgerät desinfizieren, das an infizierten Gewässern benutzt werden
- Fische nur an dem Gewässer ausnehmen und waschen, aus dem sie entnommen wurden
- bereits vorhandene Rast-/Feuerstellen nutzen und Bestimmungen über Feuermachen
beachten
- andere Angler und Personen in der Natur nicht stören
- andere Freizeit- und Gewerbeinteressen respektieren, z.B. auf dem Weg zu und vom
Angelplatz
Hier ein Artikel aus dem Hardanger Folkeblad ...
In der Kommune Ullansvang strandete ein Seeteufel...auf norwegisch Breiflabb...
http://www.hardanger-folkeblad.no/hfnyhende/ullensvang/article5114099.ece
Regeln für ausländische Touristen die in norwegischen Meeres- Fjordgewaessern angeln wollen.
1. Schonmasse bitte einhalten.
Art Gebiet Schonmass
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Heilbutt 80 cm
Dorsch Nördlich 62 Grad N 44 cm
Südlich 62 Grad N 40 cm
Schellfisch Nördlich 62 Grad N 40 cm
Südlich 62 Grad N 31 cm
Scholle Skagerrak 27cm
Ausgenommen Skagerrak 29 cm
Wittling 32 cm
Rotbarsch 32 cm
Kammmuschel / große Pilgermuschel 10 cm
2. Ausländische Sportangler dürfen ausschließlich nur mit Handausruestung angeln.
3. Es dürfen maximal 15 kg Fisch und ein ganzer Fisch als Trophäe aus Norwegen ausgeführt werden.
4. Beim Angeln in Nähe von Fischzuchtanlagen muss ein Mindestabstand von 100 Meter zur Anlage bzw. zu den Netzen eingehalten werden.
5. Ausländischen Touristen ist untersagt gefangenen Fisch zu verkaufen
6. Aale und Dornhai sind in Norwegen geschützt.
7. Verwenden sie beim Angeln aus dem Boot immer eine Rettungsweste und beachten sie die Wettervorhersagen und Warnungen.
Weitere Infos findet man zum Thema Schonmasse und Regeln zum Angeln hier